Fach- und Vermittlungsstelle für gemeinnützige Arbeit im Landgerichtsbezirk Wuppertal

Arbeiten in sozialen Einrichtungen ist eine für alle Beteiligten nützliche Alternative zu einer Haftstrafe. Diese droht, wenn für eine verhängte Geldstrafe die finanziellen Mittel nicht aufgebracht werden können.

space

Schwarzfahren im öffentlichen Nahverkehr ist Betrug und gehört wie beispielsweise kleinere Diebstähle zu den so genannten Bagatelldelikten, die in der Regel mit einer Geldstrafe geahndet werden. Wer diese nicht bezahlen kann, müsste ersatzweise ins Gefängnis: Laut Paragraf 43 Strafgesetzbuch (STGB) tritt bei einer uneinbringlichen Geldstrafe an deren Stelle die Verbüßung einer Ersatzfreiheitsstrafe.

Arbeiten statt absitzen

Gemeinnützige Arbeit abzuleisten ist eine gesetzliche Alternative zur Ersatzhaftstrafe und wird in Nordrhein-Westfalen seit 1997 in fünf von zwölf Landgerichtsbezirken durch Vermittlungsstellen von unabhängigen sozialen Trägern organisiert. Im Landgerichtsbezirk Wuppertal ist dafür die Fach- und Vermittlungsstelle des Wichernhauses zuständig. Diese bekommt von der Staatsanwaltschaft Wuppertal die Klienten zugewiesen, denen sie eine Arbeit bei einem gemeinnützigen Verein oder Träger organisiert – abgestimmt auf die beruflichen Qualifikationen und Neigungen der Betroffenen, auf Familienverhältnisse und gesundheitliche Einschränkungen. Ein Hafttag wird mit einem Arbeitstag von sechs Stunden abgegolten. Für mittellose Alleinerziehende bedeutet die gemeinnützige Arbeit oft die Rettung vor weiterem sozialen Elend – besonders für deren Kinder.

Vermittlung, Begleitung und Dokumentation

Die Fach- und Vermittlungsstelle im Wichernhaus verfügt über ein Netzwerk von über 460 Einsatzstellen für gemeinnützige Arbeit in den verschiedensten Bereichen wie Altenhilfe, Forstwirtschaft, Gastronomie, Handwerk oder Tierpflege. Die Klienten werden sozialpädagogisch begleitet und bei auftretenden Problemen unterstützt. Der Verlauf der Arbeitsleistung wird sorgfältig dokumentiert und die Staatsanwaltschaft in regelmäßigen Abständen und nach Beendigung der Arbeitsleistung informiert.

Fakten und Zahlen

Rund 900 Fälle bekommt die Fach- und Vermittlungsstelle jährlich zugewiesen, durchschnittlich leisten 160 Personen gleichzeitig gemeinnützige Arbeit. Damit werden sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die überbelegten Justizvollzugsanstalten entlastet und dem Landeshaushalt finanzielle Belastungen erspart. Etwa 75 Euro Kosten verursacht ein Haftinsasse am Tag. Durchschnittlich 10.000 Hafttage  werden allein im Landgerichtsbezirk Wuppertal durch die gemeinnützige Arbeit Jahr für Jahr eingespart.

Die „Fach- und Vermittlungsstelle für gemeinnützige Arbeit im Landgerichtsbezirk Wuppertal“ wird vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert. Der Landgerichtsbezirk Wuppertal umfasst neben Wuppertal die Städte Remscheid, Solingen, Erkrath, Haan, Mettmann, Heiligenhaus, Velbert und Wülfrath.

 


Fach- und Vermittlungsstelle für gemeinnützige Arbeit im Landgerichtsbezirk Wuppertal 
Wichernhaus Wuppertal gemeinnützige GmbH
Meckelstr. 32c
42287 Wuppertal

Ansprechpartner:
Herr Pieper
f.pieper@wichernhaus-wtal.de

Tel.: 0202/98 06-101
Fax: 0202/98 06-101